Statuten – die Regeln für unseren Verein
Unsere Statuten sind im Handelsregister vom Kanton Zürich veröffentlicht. Wir haben diese verändert, als wir geplant haben, das Künstlerhaus in La Brévine zu übernehmen. Das Projekt ist gescheitert, in drei Jahren planen wir eine Neuausrichtung.
Wir sind erneut mit der Gemeinnützigkeit gescheitert, beim nächsten Versuch sollten wir das berücksichtigen
Statuten Gesellschaft für internationale Entwicklung
Statuten der Gesellschaft für internationale Entwicklung (GfIE)
§ 1
Name, Zweck und Sitz
Unter dem Namen „Gesellschaft für internationale Entwicklung besteht ein gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Verein gemäß Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Zürich seit dem 15. August 2011. Der Verein ist im Handelsregister unter CH-020.6.001.584-3 eingetragen und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Schweizerischen Steuerrechts.
§ 2
Ziele
Der Verein hat folgende Ziele:
- Aufbau eines Netzwerks im Bereich internationaler Entwicklung mit Schwerpunkt nachhaltiger Tourismus
- Schaffung eines Begegnungszentrums in La Brévine zur Förderung des Austauschs zwischen Touristen, der lokalen Gemeinschaft und internationalen Akteuren
- Erhaltung und Revitalisierung der traditionellen Herberge am Dorfplatz von La Brévine
- Angebot von Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Übernachtungen für Mitglieder
- Unterstützung und Förderung nachhaltiger Tourismusprojekte
- Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich nachhaltiger Entwicklung
Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen und setzt sich ausschließlich für das Wohl der Allgemeinheit im Bereich nachhaltiger Tourismusentwicklung ein. Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Ziele und ist primär in der Schweiz tätig.
§ 3
Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung der nachhaltigen Tourismusentwicklung in der Region La Brévine und die Verbesserung der Lebensumstände.Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Schaffung eines Begegnungszentrums, das kulturellen Austausch und soziale Interaktionen ermöglicht. Der Verein informiert die Öffentlichkeit, pflegt Webportale und arbeitet mit weiteren Organisationen sowie staatlichen Behörden zusammen.
§ 4
Mitgliedschaft
Natürliche oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts können Mitglied werden. Die Aufnahme erfolgt durch den Vorstand. Der Austritt ist jederzeit möglich. Personen, die sich um die Förderung der Gemeinnützigkeit verdient gemacht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
§ 5
Vereinsjahr
Das Vereinsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
§ 6
Mitgliederbeiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt CHF 50,-. Zusätzliche finanzielle Mittel werden durch Spenden, Zuwendungen und Fördergelder sowie Einnahmen aus dem Betrieb der Herberge beschafft. Einnahmen aus dem Betrieb der Herberge werden ausschließlich zur Verfolgung der gemeinnützigen Vereinsziele eingesetzt.
§ 7
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind die Generalversammlung, der Vorstand und die Revisionsstelle.
§ 8
Generalversammlung
Die Generalversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Zu den Aufgaben gehören:
- Wahl des Vorstands und der Revisionsstelle
- Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets
- Beschluss über Statutenänderungen
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern
§ 9
Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern: Präsident, Sekretär und Kassier. Weitere Vorstandsmitglieder können gewählt werden. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen, führt die laufenden Geschäfte und arbeitet ehrenamtlich. Er wird für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt.
§ 10
Revisionsstelle
Die Revisionsstelle wird jährlich von der Generalversammlung gewählt und ist für die Prüfung der Jahresrechnung verantwortlich. Sie führt mindestens einmal im Jahr eine Stichprobe durch.
§ 11
Vermögen und Mittelverwendung
Das Vermögen des Vereins wird ausschließlich für die satzungsgemäßen gemeinnützigen Zwecke verwendet. Es werden keine Gewinne an Mitglieder ausgeschüttet. Bei Auflösung des Vereins fällt das verbleibende Vermögen an eine steuerbefreite, gemeinnützige Organisation mit Sitz in der Schweiz, die ähnliche Zwecke verfolgt.
§ 12
Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
§ 13
Statutenänderung und Auflösung
Zur Änderung der Statuten oder zur Auflösung des Vereins bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder in der Generalversammlung. Im Falle der Auflösung fällt das verbleibende Vermögen an eine gemeinnützige Organisation in der Schweiz, die ähnliche Zwecke verfolgt.
§ 14
Baden, 1. Dezember 2024
Sekretär Stephan ZURFLUH
Juristischer Sitz der Gesellschaft
Gesellschaft für internationale Entwicklung
Michelstrasse 5
CH-8049 Zürich
Sekretariat
Brisgistr. 24
CH-5400 Baden
office@gfie.net