Aktionen – wie etwas bewegen?
Mit der GfIE konzentrieren wir unsere Arbeit auf die Verbesserung der Lebensumstände von Kakaobauern. Wir gehen auf Generalversammlungen, zum Beispiel jene von Barry Callebaut und schwingen Reden. “Was bringt das?”
Vor der Migros stellen wir uns mit Gitarre, Notenständer und Schokolade und möchten die Konsumenten auf den Kakaohandel aufmerksam machen. Um einen Weg zu finden, damit inländische Konsumenten mehr von den Kakaobauern erfahren, ist unser Ansatz.
Die Bahnhöfe sind ein wichtiger Treffpunkt und mit Werbung zugepflastert. Da sollten wir hin. Doch ist dessen Platznutzung ohne Bewilligung wenig attraktiv und Bewilligungen dazu teuer. Ich habe zum ersten Mal einen bewilligungsfreien Platz am Bahnhof Zug entdeckt, solche gibt es auch in Basel, Genf, Lausanne, Winterthur, Bern, Zürich, St. Gallen und Luzern.
In Zug, unscheinbar neben der Rauchecke am Durchgang zu den Veloabstellplätzen, nicht ansprechend gestaltet, ist es, als ob ideelle Ideen ohne Finanzkraft in eine dunkle Ecke gestellt werden. In Baden fehlt eine solche Promotionsfläche. Es kann für besseren Plätzen aber bei der SBB für alle Bahnhöfe um eine kostenlose Aktion angefragt werden. Hierzu wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 90.– fällig.
Nutzungsbestimmungen für bewilligungsfreie Veranstaltungen
- Die Nutzung dieser Flächen bedarf keiner Bewilligung. Zusätzlich zur Bahnhofordnung gelten folgende spezifische Nutzungsvorschriften:
- Die Flächen stehen ausschliesslich für ideelle Nutzungen zur Verfügung. Zugelassen sind insbesondere Verteilungen und Unterschriftensammlungen, nicht jedoch Standaktionen.
- Es dürfen rollbare Behältnisse von geringer Grösse zum Mitbringen des Verteilguts verwendet werden (z.B. ziehbarer Einkaufswagen). Diese Handwagen dürfen Informationsanschriften tragen.
- Die maximale Aufenthaltsdauer pro Nutzung beträgt 20 Minuten. Danach ist der Platz wieder zu verlassen. Ist ein Platz besetzt, ist dies zu respektieren.
- Es dürfen sich maximal zwei Personen auf einmal auf der Fläche aufhalten.
- Nicht gestattet ist das aktive Anhalten von Passanten oder sich ihnen in den Weg zu stellen.
- Bei Missachtung dieser Nutzungsbestimmungen können die SBB oder ihre Sicherheitsorgane die Promotion abbrechen.
- Die Bewilligungspflicht für die Nutzung des Bahnhofareals bleibt im übrigen unverändert bestehen, für ideelle Promotionen, die nicht auf den bewilligungsfreien Promotionsflächen stattfinden, muss weiterhin eine Bewilligung eingeholt werden.
Wie wir weiter vorgehen wird sich zeigen. Wahrscheinlich kommen wir nicht umhin, die Statuten zu ändern, um als gemeinnützig anerkannt zu sein, wie dies auch bei der GfIE in Selb ist. Vielleicht sollten wir zusätzlich mehr zusammenarbeiten, um das Netzwerk zu stärken.
Sicher ist, dass wir raus sollten – unter Menschen, um uns für einen lebenswerten öffentlichen Raum einzusetzen.
Und weiterhin gegen Armut kämpfen, sollten wir. Eine Armut, welche achselzuckend von einer Vielzahl in der Schweiz goutiert wird: Mit Liedern, Bewegung und Lebensfreude!